Lambrecht - aus Kloster entstanden

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Lambrecht, einst aus Kloster "herausgewachsen"

 

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Vertiefende Betrachtung zum Thema „Renomenklatur“ Lambrechts

im Rahmen einer Rückbesinnung auf historisch gewachsene Werte,
die uns zum Vermächtnis und damit einer Verpflichtung geworden sind

Kleine konstruktiv kritisch wie ergänzend gedachte Anregung zum Leserbrief
Herrn Hartmanns vom 17.07. und dem Herrn Dr. Lembachs vom 31.07.08,
beide erschienen in der ‚Talpost’, dem Heimatblatt und amtlichen
Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Lambrecht – auf den
neuesten Stand meiner Nachforschungen hin revidiert
> siehe Anmerkungen 1 – 4, z. T. mit Querverweisen versehen (via Links) zu
entsprechenden Beiträgen von mir auf dieser
Website

 

‚Nomen est omen’ heißt es nicht umsonst seit alters her. In und mit der Namensgebung einer Person, eines uns lieb gewordenen Tieres, Gegenstandes usw., ist der archetypische Menschheitswunsch verbunden, dem/der so ‚Getauften’ eine Glücksverheißung, eine positiv erfüllte Zukunft mit auf den Weg zu geben. Gerade in einem durch die Aufklärungsgedanken säkularisierten Zeitalter, in dem mit der Entsakralisierung unseres Lebens ein Schwund an Werten einhergeht, in dem die ‚Heilige Schrift’ durch den Glauben an die Vernunftrechte substituiert wird, spüren wir umso mehr, in ein Vakuum zu gleiten, das ohne jede Sinnorientierung, ja Wertegebung für uns geblieben ist. Gerade in einer Zeit, in der öko-intellektuelle Umweltrettungsbewegungen zu sinngebenden Religionsersatzideologien emporgeschraubt werden, bedarf es einer wahren ‚Heilserneuerung’, die nicht des empirisch wissenschaftlichen Beweises bedarf, sondern Gottes, unserer Berührung mit ihm, durch welche wir des ‚Heils’, seiner Gnade, teilhaftig und unter seinen Schutz gestellt werden. Dies und im Grunde nichts anderes wohnt im Kern der Sache dem von der Kirche verliehenen Prädikat „sanctus“ inne. In diesem Sinne verstehen auch Luther und die Reformierten dieses Wort. Von dem vorreformatorischen Bild einer Zweiklassengesellschaft, in dem die ‚Heiligen’ (=Schutzpatrone) das Privileg genießen, Fürsprecher und Vermittler zwischen Jehova und den Normalsterblichen zu sein, ist die ‚una ecclesia sancta’ (cf: extra ecclesiam nulla salus) schon längst abgerückt. Mit einer Renaissance, einer ‚renovatio’ des alten Ortsnamens ‚Sankt Lambrecht’ hätte niemand etwas zu befürchten. Wenn ‚renovatio’ Erneuerung heißt, dann stecken in der Vorsilbe ‚re’ nicht nur Sinngehalte wie ‚zurück’ und ‚wieder’, sondern eine Neuschaffung à la Erneuerung = Reform(ation) an ‚Haupt und Gliedern’. Diese Wiederbesinnung auf das Alte gebiert eine Erneuerungsbewegung, Schaffung, Schöpfung neuer Ideen. Sie bedeutet eine Erweiterung alter, von Generation zu Generation tradierter Werte, eine Revitalisierung, Redynamisierung latenter, nun endlich zum Vorschein tretender Kräfte. Diese Erneuerungsbewegung hin zum ursprünglichen Namen (cf. „retournez à la nature“ und „ad fontes“) sollte nicht als bloße Nostalgie missverstanden, auch nicht mit der Neuauflage eines ‚30jährigen’ Konfessionskrieges in Lambrecht assoziiert werden, sondern als Chance zur Wiederbesinnung unserer selbst, Stärkung unseres Selbstbewusstseins genutzt werden. Sie sollte keine erneute Konfessionsspaltung hervorrufen, sondern über- und außerkonfessionell eine Brücke bilden, die uns alle miteinander kommunizieren lässt, ohne jemanden ob seiner Glaubensrichtung, Geisteshaltung, Lebenseinstellung usw. gleich zu misachten. Wurzeln des Gemeinsamen sind etwas Verbindendes, auch bei divergierenden Meinungen.

 

Nicht mehr „namenlos“
in der Reihe gleich klingender Konkurrenten

 

Mit einem dem Namen vorangestellten Epitheton wie „Sankt“ erhält der Name Lambrechts eine Weihe, steht er nicht mehr länger ‚namenlos’ unter so vielen gleich klingenden Konkurrenten desselben Namens im Raum, sondern nimmt schicksalsträchtige, vielseitig gewachsene Bedeutung historisch individueller Größe an. Zugleich erfährt das kurz auszusprechende, phonetisch ‚abgeflachte’ Lambrecht einen Wohlklang durch die Worterweiterung ‚Sankt’. Ansichtskarten mit der poetischen Formel „Sankt Lambrecht in der Pfalz, Gott erhalt’s“ stünden der Würde Lambrechts besser zu Gesicht und würden einer Intensivierung des Fremdenverkehrs als Teilersatz für die verlorengegangene, von den Wallonen begründete Textilindustrie mit Sicherheit zuträglich sein.

 

„St. Lambrecht“ – historisch belegbar

 

Was die Anregung Herrn Dr. Lembachs betrifft, mit der Neubenennung Lambrechts für die Alternative des Doppelnamens „St. Lambrecht-Grevenhausen“ zu optieren, so ist das in keiner Weise für mich nachvollziehbar. Die baren Fakten sprechen gegen diesen Vorschlag, der jeder historisch gewachsenen Legitimität entbehrt.

Im Zuge der Vereinigung beider politisch selbständiger Ortsgemeinden „St. Lambrecht“ und „Grevenhausen“ in den Jahren 1838/39 haben beide ‚Parteien’ Federn lassen müssen. Die Lambrechter, die zwischenzeitlich die wirtschaftliche wie sozialpolitische Leistungskraft ihrer Nachbargemeinde bei weitem überholt hatten, durften der neu entstandenen ‚Großgemeinde’ ihren Namen geben. In einer Art Kompromissfindung und letzten Endes zum Vorteil beider Seiten verzichteten die Lambrechter auf das ‚St.’ vor ihrem Namen, insofern die Bewohner Grevenhausens der größeren Ortschaft schlichtweg einverleibt wurden.

Mit dieser ‚Neuentstehung’ Lambrechts hat sich aber nie, auch nicht politisch offiziell, die Doppelbezeichnung „St. Lambrecht-Grevenhausen“ eingebürgert, wie Herr Dr. Lembach dies dem unbefangenen Leser insinuieren möchte.[1] Auf rein administrativer Ebene der katholischen Pfarrgemeinde mag die Bezeichnung ‚Lambrecht-Grevenhausen’ üblich gewesen sein, nie aber auf staatlicher, von der bayrischen Regierung in München anerkannter Ebene.

Mir ist kein einziges authentisches Bild, keine Ansichtskarte oder amtliches Dokument bekannt, in dem/der dieser von Herrn Dr. Lembach illegitim ins Leben gerufene Doppelname gebraucht wird. Hätte dieser Doppelname existiert, müssten mit der Verleihung der Stadtrechte an Lambrecht im Jahre 1887 die uns archivarisch zugänglichen Dokumente Aufschluss darüber geben, ob mit der Verleihung dieser Rechte eine Namensumwandlung von „St. Lambrecht-Grevenhausen“ in die schlicht ergreifende Benennung „Lambrecht“ verbunden ist.

Ein solch simultan vollzogener ‚Doppelakt’ ist den Dokumenten nicht zu entnehmen.[2] Hinter der Propagierung des Doppelnamens „St. Lambrecht-Grevenhausens“ verbirgt sich der unterschwellig anklingende, konfesssionsmotivierte Geheimwunsch, ja die Sehnsucht nach einer Rekatholisierung Lambrechts. Zumindest kann ich mich dieses Eindrucks nicht erwehren - bei näherer Betrachtung mehrerer, dieses Thema wiederholt aufgreifender Passagen in der Leserzuschrift Herrn Dr. Lembachs.

Summa/Fazit: Während im Zuge einer Neubenennung Lambrechts der Name
„St. Lambrecht“ historisch belegbar ist[3] und damit für seine
Wiederverwendung spricht, muss der chimärengleichen Variante
von Herrn Dr. Lembach eine klare Absage erteilt werden.

 

Keine „Bilderstürmer“

 

Herrn Dr. Lembachs Vergleich der Protestanten, die das Zuputzen der Wandbilder im Altarraum der Klosterkirche veranlasst haben, mit „Bilderstürmern“ und gar den „Taliban“ ist mehr als takt- und geschmacklos. Er ist ehrverletzend und in der Sache völlig unzutreffend.

Hätten nach Herrn Dr. Lembachs Argumentation die damaligen Protestanten tatsächlich ‚blindwütend’ gehandelt wie die Taliban, wären die Fresken, die per Zufall beim Abklopfen des Putzes zum Vorschein kamen, nicht in ihrer ganzen Fülle, unverblichenen Farbenpracht subtiler Art restaurierbar gewesen. So aber können wir uns dieser metaphorischen Darstellungen heute noch erfreuen und uns an ihnen erbauen.

Den Protestanten calvinistischer Prägung ist es strikt untersagt, sich während des Gottesdienstes, im Selbstbesinnungs- und Verinnerlichungsprozess mit Gott, an sinnbildlichen Darstellungen des göttlichen Willens zu orientieren. Das Betrachten von Bildern, Schmuck, Kunstgegenständen usw. gilt als ‚Ablenkungsmanöver’, wird als hinderlich angesehen in der kommunikativen Kontaktaufnahme mit Gott. Ernüchterung in der Geisteshaltung war Grundvoraussetzung zur Wahrnehmung göttlicher Mitteilung an den Menschen.

> vgl. Jh. 4,24: „Gott ist Geist, und die ihn anbeten, die müssen ihn im Geist und in
der Wahrheit anbeten.“

Die von Herrn Dr. Lembach als „Taliban“ apostrophierten Protestanten hatten also keine Vernichtung kultureller Werte im Sinn, sie hausten daher auch nicht wie die „Vandalen“, sondern wählten das kleinere Übel des Zudeckens dieser Fresken, tolerierten also das überkommene Kultur- und Glaubensgut anderer, um der göttlichen Gnade im Modus ihrer Glaubensüberzeugung teilhaftig werden zu können.

Während rechtsrheinisch in lutherisch verbliebenen Kirchen noch ein geradezu katholisch anmutendes Füllhorn bildlich künstlerischer Ausdrucksformen anzutreffen ist, lässt das kahle, nüchtern wirkende Kirchenschiff der linksrheinischen Seite auf ein Relikt aus den Zeiten der calvinistischen Kurpfalz schließen.

 

Keine Überbetonung calvinistisch-hugenottisch-wallonischer Leistung

 

Eine Überbetonung calvinistisch-hugenottisch-wallonischer Leistung in der Entwicklung Lambrechts dürfte weder im Sinne Herrn Hartmanns noch Herrn Dr. Lembachs sein.

Einerseits muss den Wallonen als Begründern der Textilindustrie, ihren ‚Ururenkeln und gelehrigen Schülern’ nicht noch überschwenglich neue Ehre zuwachsen, indem ein Autoparkplatz zum ‚Tuchmacherplatz’[4] erklärt wird. Die Benennung der Straße nach ihnen, in welcher das mit hohem finanziellem Aufwand vor kurzem wiederhergestellte Fachwerkhaus ihrer Tuchmacherzunft steht, dürfte diesem Zweck mehr als in genügendem Maße entsprechen. Umgekehrt vermag ich keinen logischen Zusammenhang zu erblicken im Vorschlag Herrn Hartmanns, man möge eingedenk des religiösen Glaubens der Wallonen von dem Attribut „Sankt“ im Ortsnamen Lambrechts Abstand nehmen. Diese Sehweise Herrn Hartmanns legt den Schluss nahe, Lambrecht sei in seiner geistigen, sozial ökonomischen Entfaltung ausschließlich den Wallonen zu verdanken, die daher auch das Anrecht hätten auf ein namenssäkularisiertes Lambrecht. Eine solche Schlussziehung diskriminiert nicht nur die Bekenner anderer Konfessionen, sondern vor allem auch Protestanten dieser Stadt, die mit der Prädestinationslehre Calvins, der zentralen Glaubensdoktrin französischer Hugenotten aus der Wallonie, nichts zu tun haben wollen. Es hat schon immer arbeitsame, fleißige, vorwärtsstrebende „Erfolgsmenschen“ gegeben, die der Wirtschaft einen Boost verliehen haben, ihr Wohlstandsstreben aber nicht aus der Lehre Calvins ableiteten, will heißen ‚rechtfertigten’. In der Prädestinationslehre mit Max Weber die Geburtsstunde protestantischer Ethik und gar des Kapitalismus zu sehen, halte ich für fatal. Eine solche ‚Ideologisierung’ impliziert die Minderachtung, Minderwertschätzung des Leistungsvermögens und -willens Menschen anderer Glaubensrichtungen.

 

Gesamtleistung verhalf Lambrecht einst zur „Weltgeltung“

 

Für die Umbenennung Lambrechts in sein altes, ursprüngliches ‚Gewand’ von „St. Lambrecht“ spricht die unleugbare Tatsache, dass es im Grunde gesehen die Gesamtleistung von Benediktinern, Dominikanerinnen und Wallonen war, die Lambrecht zu wirtschaftlichem Aufschwung und politischer Bedeutsamkeit, als Tuchmacherstadt schließlich zu ‚Weltgeltung’ verhalf. Das mit seiner Gründung dem Schutzheiligen ‚Lambertus’ geweihte Kloster war, wie alle andern Köster auch, nicht nur eine Gebetsstätte, in der auch Laien lesen und schreiben lernen durften, sondern vor allen Dingen ‚Arbeitgeber’, Wirtschaftsunternehmen, das Lebensunterhalt für viele (z. B. Handwerker) bot. Kein Wunder also, wenn mit der Zeit ein Kloster über seine Mauern hinauswuchs, daraus ein ganzer Ort, eine Stadt entstand, welcher geschichtliche Werdegang sich in vielen Ortsnamen zurückverfolgen lässt. (F die Stadt ‚München’ aus ‚Mönchen’, um nur ein Beispiel zu nennen). In rund sechshundert Jahren hatten in emsiger Arbeit, verbunden mit vielen Rückschlägen, Klosterangehörige das Fundament geschaffen, auf dem die Wallonen weiterbauen konnten. Dieser Perspektive, dieser Gesamtwürdigung kann nur der Name „St. Lambrecht“ - oder vielleicht noch besser, weil deutlicher, optisch ansprechender, „Sankt Lambrecht“ - gerecht werden.

 

A. Hans

 

Lambrecht, 02.08.2008 – revidiert am 14.04.13

 

[1] Diese Darstellung von mir muss berichtigt werden. Zwar hat Lambrecht aufgrund seiner
     Antragstellung zur amtlich offiziellen Zusammenlegung seiner Ortschaft mit der von
     Grevenhausen rein administrativ von Seiten des bayerischen Innenministeriums – wider
     Willen – den Namen „St. Lambrecht-Grevenhausen“ auferlegt bekommen, doch hat
     sich dieser Doppelname selbst in den amtlich geführten Verzeichnissen der bayrischen
     Bezirksregierung der Pfalz nie richtig durchgesetzt. Ganz einfach deswegen nicht, weil
     a) bereits 1838, dem Jahr der Antragstellung, aus „St. Lambrecht“ längst „Lambrecht“
     geworden war, b) der Ort(steil) Grevenhausen dem weitaus größeren und
     bedeutenderen Ort Lambrecht durch die Franzosen in der Zeit der Besetzung der
     linksrheinischen Pfalz verwaltungstechnisch einverleibt worden war, beide Ortschaften
     zu „Lambrecht“ verschmolzen wurden. Die Ergebnisse meiner neuesten Recherchen
     zum ‚Namenswandel’ Lambrechts sind erschienen in meinem Beitrag
     "Frühe Industrialisierung Lambrechts …“ auf dieser Website. Sie ergründen,
     erläutern und belegen den Kausalzusammenhang, dem es zuzuschreiben ist, dass in
     anderthalb Jahrzehnten der nachnapoleonischen Zeit sich in der Praxis der Name
     „Lambrecht“ durchgesetzt hatte. Stillschweigend von den Franzosen übernommen
     worden war auch die gemeinsame Verwaltung der Ortschaften ‚Lambrecht’ und
     ‚Grevenhausen’ unter dem für beide Orte gemeinsamen Namen ‚Lambrecht’. Diese
     Tatsache spiegelt sich wider in dem Umstand, dass die Antragstellung auf
     Zusammenlegung beider Ortschaften im Mai 1838 über den einen Gemeinderat
     erfolgte, in dem beide Ortschaften selbstverwaltungsrechtlich gemeinsam,
     wohl paritätisch aufgegliedert, vertreten waren. Es sei in dem Zusammenhang
     angemerkt, dass sich die Selbstverwaltung der Gemeinden, diese moderne Form
     demokratischer Selbstbestimmung auf unterster Ebene eines Staates, in deutschen
     Landen erst allmählich als Folgeforderung aus der Französischen Revolution
     durchsetzte – siehe/vgl. preußische Selbstverwaltungsreform der Gemeinden
     (unter Freiherr vom und zum Stein).

[2] Auch diese Feststellung meinerseits ist nachträglich zu berichtigen, wenngleich nur
     aus Gründen rein formaler Richtigkeit. Einen solchen ‚Doppelakt’ gab es in der Tat.
     Mit der Verleihung der „Stadtrechte“ an die Gemeinde Lambrecht im Jahre 1887
     wurde amtlicherseits etwas nachgeholt, was durch die Praxis der Namenshandhabung
     Lambrechts längst in Vergessenheit geraten war. Der mit Entschließung der
     bayrischen Staatsregierung vom Jahre 1839 den Lambrechtern oktroyierte Ortsname
     „St. Lambrecht-Grevenhausen“ wurde 1887 auf Anordnung des Prinzregenten
     Luitpold aufgehoben und endgültig höchst offiziell durch die Bezeichnung
     „Lambrecht“ ersetzt. Gleichzeitig wurde Lambrecht zur „Stadt“ erhoben, was für
     seine wirtschaftliche Bedeutung als herausragender Standort in der Textilindustrie
     weltweit von Vorteil war. Diesen ‚Doppelakt’ habe ich mittlerweile in meinem Beitrag
     „Die ‚Odyssee’ der Namensgeschichte Lambrechts, Teil II“ dargestellt, dokumentarisch
     belegt und im Gesamtzusammenhang der Geschichte des Namenswandels der Stadt
     Lambrecht auch – wie ich meine – hinreichend beurteilt.

[3] und zwar vor allem in der von mir bis in die späten zwanziger Jahre des 19. Jahr-
     hunderts nachgewiesenen, konkreten Anwendung dieses Namens, wie mein Beitrag
     „St. Lambrecht in alter Lutherbibel“ zweifelsfrei belegt.

[4] was in der Zwischenzeit auch geschehen ist / amtlicherseits per Beschilderung so
     vollzogen wurde